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Die besten Bildungsförderungen

by Teamer

Die Bedeutung von beruflichen Weiterbildungen nimmt immer weiter zu. Sei es zur Auffrischung bestehender Kenntnisse, zum Erwerb neuer Qualifikationen oder um einen neuen Beruf zu erlernen – eine Weiterbildung oder Fortbildung muss auch finanziert werden. In Deutschland gibt es zahlreiche Programme, bei denen Weiterbildungen gefördert werden. In vielen Fällen werden die Weiterbildungskosten bis zu 100 % übernommen, so dass einem selbst keinerlei Kosten entstehen. Damit Sie aufgrund der großen Auswahl den Überblick behalten, stellen wir die besten Bildungsförderungen vor. Außerdem klären wir, warum Bund und Länder Arbeitnehmer, Berufsstarter und Arbeitssuchende mit gezielten Förderungen unterstützen.

Warum gibt es Weiterbildungsförderungen?

Die digitale Transformation bringt viele Herausforderungen mit sich. Produkte, Prozesse und Jobs werden zunehmend digitaler, so dass man um ein lebenslanges Lernen nicht mehr herumkommt. Stellt man es geschickt an, kann man sich auf die Chancen der Digitalisierung fokussieren anstatt die Nachteile in den Vordergrund zu stellen. Getreu diesem Motto nimmt die Bedeutung von Weiterbildungen immer weiter zu. Bildung schafft die Grundlage, damit der eigene Job zukunftssicher wird. Immer häufiger findet man Kurse und Lehrgänge, bei denen die Arbeitswelt 4.0 und notwendige Anpassungen im eigenen Beruf besprochen werden. Doch längst nicht jeder kann es sich finanziell leisten, regelmäßig Fort- oder Weiterbildungen zu besuchen. Damit sich auch Menschen mit geringerem Einkommen fortbilden können, beteiligen sich Bund und Länder an den Kosten.

Ebenso unterschiedlich wie die einzelnen Bildungsprogramme sind auch die Voraussetzungen für eine Förderung. Vor allem während einer bestehenden Arbeitslosigkeit kann es sinnvoll sein, über eine Umschulung oder die Erweiterung der eigenen Qualifikationen im Rahmen einer Bildungsmaßnahme nachzudenken. Natürlich gibt es auch passende Programme für andere Zielgruppen. Bei den Agenturen für Arbeit aber auch bei zertifizierten Bildungsanbietern kann man eine umfassende Beratung erhalten und herausfinden, ob und für welches Förderprogramm man infrage kommt.

So werden berufliche Weiterbildungen gefördert

Immer häufiger findet man Angebote, die bessere Noten dank Nachhilfe aus dem Internet versprechen. Tatsächlich sind Bildungsangebote in den letzten Jahren digitaler geworden. Fernlehrgänge, E-Learning, Online-Weiterbildung – das alles sind verschiedene Begriffe für ein und dasselbe. Eine besondere Form ist Blended Learning, eine Kombination aus Präsenz- und Onlineunterricht. Dies bietet häufig die Möglichkeit, Job und Weiterbildung miteinander zu vereinen. Denn Weiterbildung wird nicht nur bei Arbeitslosigkeit gefördert. Auch Arbeitnehmer können von Förderprogrammen profitieren.

Dabei werden die Fördermöglichkeiten in mehrere Bereiche gegliedert:

Weiterbildungen zur WiedereingliederungBerufliche WeiterbildungenWeiterbildungen zum JoberhaltAufstiegs-Weiterbildungen
Für Arbeitssuchende und JobrückkehrerFür Arbeitnehmer und Selbständige

 

Für Studenten, Auszubildende sowie Menschen mit und ohne Berufsabschluss
Förderung mittels Bildungsgutschein und Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)Förderung mittels QualifizierungschancengesetzInvestitionsförderprogrammeAufstiegsförderungen und Weiterbildungsstipendium

Je nach Programm werden unterschiedliche Kosten erstattet, zum Beispiel

  • Kostenübernahme für die berufliche Weiterbildung
  • Lohnfortzahlung
  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Kinderbetreuungskosten
  • Übernahme von Unterbringungs- und Verpflegungskosten

Die 5 bekanntesten Förderprogramme

Es gibt eine Reihe an Möglichkeiten zur Förderung beruflicher Weiterbildungen oder Schul- bzw. Berufsabschlüsse. Wir stellen fünf der bekanntesten Bildungsförderungen vor und zeigen, welche Voraussetzungen für die Förderung erfüllt werden müssen.

Der Bildungsgutschein

Mit dem Bildungsgutschein können Arbeitslose, Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer ihre Weiterbildung oder Umschulung zu 100 % fördern lassen. Das Förderprogramm ist unabhängig von Alter, Ausbildung oder Betrieb nutzbar. Wer während dieser Zeit Arbeitslosengeld bezieht, erhält dieses gegebenenfalls weiterbezahlt. Zudem werden die Lehrgangskosten, die Fahrtkosten, eine eventuelle Unterbringung und Verpflegung und Kosten für die Kinderbetreuung übernommen.

Ziel ist, dass Betroffene dank Bildungsgutschein den Weg aus der Arbeitslosigkeit finden oder diese abwenden können. Mit der Förderung kann also auch ein Berufsabschluss nachgeholt werden, so dass sich neue Jobchancen ergeben.

Zielgruppe:

  • Bezieher von Arbeitslosengeld I
  • Bezieher von Hartz IV
  • bei Kurzarbeit
  • für Arbeitslose mit abgeschlossener Ausbildung
  • bei dreijähriger Berufserfahrung
  • wenn eine Kündigung droht oder der Arbeitsvertrag ausläuft

Das Qualifizierungschancengesetz

Seit Anfang 2019 gibt es das Qualifizierungschancengesetz. Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um Fördermittel, welche vorwiegend von Unternehmen genutzt werden können. Weil die Förderung für die Finanzierung von Weiterbildungen der Mitarbeiter gedacht ist, müssen geplante Weiterbildungsmaßnahmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen gehört zum Beispiel, dass die Maßnahme mehr als 120 Unterrichtseinheiten umfassen muss und dass die Fördermaßnahme Kenntnisse sowie Fähigkeiten vermitteln muss, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Der Antrag muss sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gestellt werden, schließlich profitieren beide Seiten davon. Je nach Unternehmensgröße fällt die finanzielle Förderung unterschiedlich aus. Am meisten profitieren kleinere Betriebe. Bei ihnen werden bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 75 % der Lohnfortzahlungskosten übernommen.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Um wieder ins Berufsleben einzusteigen, ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) eine gute Möglichkeit. Deshalb richtet er sich in erster Linie an Arbeitslose. Aber auch Menschen mit dem Wunsch nach beruflicher Umorientierung kommen als Förderberechtigte infrage. Mit dem AVGS können mittels einer entsprechenden Maßnahme etwa neue berufliche Kenntnisse erworben werden oder man wagt den ersten Schritt Richtung Selbständigkeit.

Es gibt drei verschiedene Arten, wie der Vermittlungsgutschein genutzt werden kann:

  1. MAT: Maßnahmen bei einem Träger wie Weiterbildungen und professionelle Coachings
  2. MAG: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber wie beispielsweise ein Betriebspraktikum
  3. MPAV: Für eine private Arbeitsvermittlung

Zielgruppe:

  • Arbeitssuchende, die Arbeitslosengeld I beziehen und mindestens 6 Wochen arbeitslos sind
  • Arbeitssuchende, die Hartz IV beziehen
  • Berufsrückkehrer
  • Ein-Euro-Jobber
  • Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug
  • Arbeitslose, die eine eigene Existenz gründen möchten

Das Aufstiegs-BAföG

Ein von Bund und Ländern gemeinsam finanziertes Programm ist das Aufstiegs-BAföG. Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Zuschuss und Darlehen. Konzipiert wurde diese Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen im nicht-akademischen Bereich. Das Aufstiegs-BAföG kann für Meisterkurse, Fachwirt- oder Technikerfortbildungen oder andere vorbereitende Lehrgänge mit einem vergleichbaren Abschluss genutzt werden.

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene erste Berufsausbildung entsprechende Berufspraxis
  • unabhängig von Alter und Einkommen

Das Weiterbildungsstipendium

Möchte man sich nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung fachlich oder fachübergreifend qualifizieren, kann man hierfür eine Weiterbildungsförderung beantragen. Beim Weiterbildungsstipendium werden fachliche, berufsbegleitende Qualifizierungen und Aufstiegsweiterbildungen gefördert. Unter bestimmten Umständen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser
  • alternativ Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
  • oder ein begründeter Vorschlag der Berufsschule oder des Arbeitgebers
  • Altershöchstgrenze: 24 Jahre