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Fixkosten im Alltag senken: 5 Tipps zur Vertragskündigung

by Teamer

Pro Tag verbringen Arbeitnehmer circa 8 Stunden auf der Arbeitsstätte, im Außendienst oder im Homeoffice. Rückt das langersehnte Wochenende näher, freuen sich die meisten Berufstätigen darüber, das hart erarbeitete Geld in spaßige Aktivitäten wie Kino- oder Restaurantbesuche, Ausflüge oder Hobbys zu investieren.

Umso wichtiger ist es, die Fixkosten im Alltag zu reduzieren und Leistungen zu möglichst günstigen Preisen zu beziehen. Doch wie lässt sich durch Vertragskündigungen bares Geld sparen, welche Vorteile bietet das neue Faire-Verbraucherverträge-Gesetz und wie gelingt eine rechtskräftige Kündigung ohne Aufwand?

Verträge kündigen: Kündigungsfristen einhalten und bares Geld sparen

Alte Mobilfunkverträge, teure Gas- oder Stromverträge oder Fitnessstudio-Mitgliedschaften: Wer ein Abonnement nicht nutzt oder eine Dienstleistung zu einem hohen Preis bezieht, sollte den bestehenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

Der smarte Weg zu kündigen besteht darin, ohne Aufwand eine schriftliche und rechtskräftige Kündigung an den Empfänger zu versenden. Möglich ist dies beispielsweise durch die Nutzung eines Kündigungsdienstes.

Welche Kündigungsfristen bestehen?

Automatische Vertragsverlängerungen adé: In der Vergangenheit setzten viele Anbieter auf automatische Verlängerungen der Verträge, um Verbraucher langfristig an sich zu binden. Das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz beendet diese von Verbraucherschützern kritisierte Vorgehensweise.

Erlaubt ist eine stille Vertragsverlängerung nur noch, wenn die maximale Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten wird und sich der Vertrag unbefristet verlängert. Doch Vorsicht: Für alte Verträge gelten weiterhin die alten Kündigungsfristen. In diesem Fall sollte der Vertrag schnellstmöglich gekündigt werden.

Welche Vorteile bietet das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz?

  • Kürzere Kündigungsfristen: Die Kündigungsfrist wurde von 3 Monaten auf 1 Monat reduziert. Telekommunikationsverträge unterliegen bereits seit dem 01. Dezember 2021 dieser Regelung. Demnach können Handytarife frühzeitig gekündigt werden. Für Versicherungsverträge gilt das Gesetz nicht. Ebenfalls sind Verträge, die vor dem 01. März 2022 abgeschlossen wurden, ausgenommen.
  • Kündigungsbutton und Eingangsbestätigung: Die Kündigung eines Vertrages im Internet soll ebenso einfach realisiert werden können wie der Vertragsabschluss. Ein Button ermöglicht seit dem 01. Juli 2022 eine schnelle Kündigung. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail. Finanzdienstleistungen müssen keinen Button zur Verfügung stellen.
  • Keine Vertragsabschlüsse über das Telefon: Wer in der Vergangenheit angerufen wurde und sich im Nachhinein über einen Vertrag ärgerte, dem er oder sie nie zugestimmt hat, freut sich über eine neue Regelung. Denn Verträge sind fortan ausschließlich in Textform zulässig.

Tipps zur Kündigung – darauf sollten Verbraucher achten

Welche Bestandteile enthält eine gültige Kündigung und müssen Vertragspartner den Eingang der Kündigung beweisen können? Und wie können Kündigungen schnell und einfach erstellt werden? Wir liefern 5 Tipps für Verbraucher!

Tipp 1: Formvorschriften beachten

Eine schriftliche Kündigung sollte den vollständigen Namen und die Adresse des Vertragsinhabers, die Kundennummer sowie die Vertragsnummer enthalten und möglichst präzise und kurz formuliert werden. Dies gilt auch für Kündigungen per E-Mail oder SMS.

Tipp 2: Die Identifizierung

Eine Kündigung sollte eindeutig zugeordnet werden können. Verbraucher, die eine E-Mail, eine SMS oder eine Nachricht über einen Messenger-Dienst versenden, verzichten jedoch häufig auf eine Signatur. Dies ist nur dann rechtskräftig, wenn die Telefonnummer oder der E-Mail-Account eindeutig dem Sender zuzuordnen ist und beim Empfänger, beispielsweise einem Anbieter einer Handy-Flatrate, angegeben wurde.

Tipp 3: Der Zugang der Kündigung

Eine Kündigung ist rechtskräftig, wenn diese beim Anbieter eingeht. Das bedeutet, dass der Vertragspartner die Kündigung erhalten muss. Dies ist der Fall, wenn ein Brief im Briefkasten des Empfängers landet, ein Sendebericht über ein eingegangenes Fax vorliegt oder eine Lesebestätigung der E-Mail eintrifft.

Dabei gilt: Wer seinen Vertrag kündigt, sollte dies nachweisen können. Bei einem Brief kann ein Anscheinsbeweis dazu dienen, die Zustellung der Kündigung zu beweisen. Die gängige Form ist das Einschreiben.

Wird der Brief in den Briefkasten eingeworfen, sollte ein Zeuge zugegen sein, der sich die Uhrzeit und das Datum notiert. Weiterhin sollte in dem Kündigungsschreiben um eine schriftliche Kündigungsbestätigung gebeten werden.

Tipp 4: Sichere Mail-Provider

Nicht alle E-Mail-Provider setzen auf sichere Verschlüsselungen im Sinne der Datenschutzbestimmungen. So ist es möglich, dass E-Mails von Dritten gelesen und sogar verändert werden können.

Aus diesem Grund hat es Priorität, einen sicheren und zuverlässigen Anbieter zu nutzen, wenn Kündigungen per E-Mail versendet werden. Auch Messenger-Dienste gelten als unsicher und sollten nicht verwendet werden, um eine Kündigung zu übermitteln.

Tipp 5: kostenlose Kündigungsdienste

Schnell und unkompliziert kündigen: Wer sich nicht mit der Form einer Kündigung auseinandersetzen und die Vertragskündigung innerhalb weniger Sekunden realisieren möchte, setzt auf einen kostenlosen und sicheren Kündigungsdienst. Dieser umfasst eine umfangreiche Datenbank und ermöglicht es, eine rechtskräftige Kündigung ohne zeitlichen Aufwand durchzuführen.

Fazit – Vertragskündigungen schonen die Haushaltskasse

Das Leben leben: Davon träumen zahlreiche Menschen. Doch hohe Fixkosten können diese Vision gefährden. Ebenso können stille Vertragsverlängerungen dazu führen, dass Verbraucher überdurchschnittlich viel Geld ausgeben, das anderweitig Verwendung finden könnte.

Das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz schützt Nutzer seit 2022 vor automatischen Vertragsverlängerungen und unseriösen Vorgehensweisen seitens einiger Anbieter. Dabei gilt nach wie vor: Eine Kündigung sollte eine gültige Form aufweisen und der Zugang der Kündigung sollte nachgewiesen werden können.

Wer eine E-Mail mit der Kündigung versendet, sollte auf sichere Provider setzen. Zudem lässt sich wertvolle Zeit einsparen, indem Verbraucher einen kostenlosen Kündigungsdienst verwenden.